Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Tischlerei Maglock
Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen sind nur in Schriftform verbindlich. Die nachstehenden Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich.
Auftragserteilung
Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragsschreibens verbindlich erteilt. Dem Kunden wird ein Exemplar des ausgefertigten Auftrags als Auftragsbestätigung ausgehändigt. Damit erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an. Überschreitet ein Vertreter seine Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen, behalten wir uns das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten. Die Produktion erfolgt nach den vom Kunden, Bauherrn, Architekten oder Bauleiter freigegebenen Plänen, Skizzen oder Mustern. Nachträgliche Änderungen sind nur kostenfrei möglich, wenn sie ohne zusätzlichen Aufwand umsetzbar sind. Änderungen können den Liefertermin verschieben. Kosten durch Freigabefehler oder Änderungen trägt der Kunde. Planliche und konstruktive Detaillösungen sowie geringfügige Abänderungen bleiben uns vorbehalten.
Lieferzeit
Wir sind bestrebt, vereinbarte Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von zwei Wochen möglich. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen, sofern dies zumutbar und keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Preise
Ändern sich zwei Monate nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung unsere Selbstkosten (z. B. durch Preisänderungen von Vorlieferanten, Löhne, Fracht), sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Preise Nettopreise exklusive Umsatzsteuer, Zustellung und Montage.
Einbau und Montage
Einbau und Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal gegen gesonderte Verrechnung zu den jeweils üblichen Sätzen durchgeführt, sofern beim Kaufabschluss keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Während der Montage schützen wir angrenzende Bereiche durch Abdeckungen und hinterlassen die Baustelle besenrein. Beanstandungen oder Mängel sind uns innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Anbringung von Firmenetiketten und Bautafeln ist uns zu gestatten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Montageverrechnung nach Aufwand (Material, Arbeitszeit, inkl. An- und Abfahrt).
Annahmeverzug
Nicht termingerecht abgenommene Ware wird für sechs Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Dafür wird eine Lagergebühr von 10 % pro angefangenem Kalendertag und Kubikmeter berechnet. Wir sind berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 20 % des Rechnungsbetrags (exkl. USt) als vereinbart.
Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Übergabe sind Reklamationen ausgeschlossen. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Holz und Holzwerkstoffe sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur (z. B. kleine Äste, Harzgallen, Ausleimungen) sowie leichtes Quellen, Schwinden, Ausbleichen oder Nachdunkeln sind kein Reklamationsgrund. Beiz-, Lack- oder Öloberflächen entsprechen bestmöglich den Farbmustern. Holz reagiert auf klimatische Veränderungen. Eine Raumtemperatur von ca. 22 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 40–60 % sorgen für ein optimales Raumklima (Holztrocknungsgrad ca. 10 %). Im Außenbereich kann Holz durch Umwelteinflüsse (Sonne, Regen, Schnee) Schaden nehmen. Ein regelmäßig instand gehaltener Anstrich schützt das Material.
Haftung
Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Unsere Ersatzpflicht ist auf die tatsächliche Schadenshöhe begrenzt; entgangener Gewinn und mittelbare Schäden sind ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind ebenfalls ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden oder Schäden an übernommenen Sachen. Sofern es kein Verbrauchergeschäft ist, bietet der Liefergegenstand nur die Sicherheit, die aufgrund von Ö-Normen, Bedienungsanleitungen, Vorschriften und Wartungshinweisen erwartet werden kann. Für Material und Konstruktion leisten wir sechs Monate ab Lieferdatum Gewähr. Bei Fremdprodukten beschränkt sich die Gewährleistung auf die Bedingungen des Erzeugers oder Zulieferers, wobei unsere Ansprüche gegen diese an den Kunden abgetreten werden. Dies gilt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Zahlung
Zahlungen sind spesenfrei in bar oder per Banküberweisung auf das angegebene Konto innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Ab dem neunten Tag werden Verzugszinsen von 12 % p.a. kontokorrentmäßig berechnet.
Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wurde von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und uns bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren. Bei Zahlungsverzug, erheblicher Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichkommt.
Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei anderen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort zu rügen. Werden mangelhafte Teile von Dritten verändert, erlischt die Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche und unbewegliche Sachen. Das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe muss der Kunde beweisen. Wir haben die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der Sache.
Reparaturen
Wir weisen den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur hin, sofern er nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung besteht. Erweist sich die Sache während der Reparatur als ungeeignet, informieren wir den Kunden unverzüglich. Der Kunde trägt die bis dahin entstandenen Kosten oder, bei Fortsetzung und technischer Möglichkeit, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Teile.
Storno
Bei Stornierung durch den Kunden sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 10 % der Auftragssumme, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellung 30 %, zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Planungen
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen und Pläne bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Wird kein Auftrag erteilt oder ein Auftrag nach unseren Plänen an Dritte vergeben, können wir bis zu 20 % des Nettoauftragswerts für den Planungsaufwand berechnen.
Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tischler Österreichs.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens (derzeit Krems an der Donau) vereinbart. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3550 Langenlois.
